§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Bestätigung der Leistung durch die Unterschrift des Gastes und des Anbieters gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Gastes gelten nicht, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingung des Gastes die Leistung an den Gast vorbehaltlos erbringt.
3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Anbieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Das Hotel ist verpflichtet, bei schuldhafter Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz in Höhe des Logispreises zu leisten. Er ist berechtigt, zumutbare Ausweichzimmer in einem anderen Hotel gleicher oder höherer Kategorie anzubieten. Lehnt der Gast dies ab, so hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz über den Logispreis hinaus.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens bis um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Leistungen, Preise, Aufrechnung , Zahlungsfälligkeit
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Leistungen zu erbringen.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5 . Mit Ihrer fristgerechten Anzahlung oder Sicherheitsleistung sind Ihre Zimmer erfolgreich gebucht.
6. Der Übernachtungspreis wird abzüglich geleisteter Anzahlung am Anreisetag fällig. Zahlungsmöglichkeiten: bar, EC
7. Die Konditionen für die Überweisung bzw. Kreditkartenzahlung der Bank/Kreditinstitute sind Bestandteil des Beherbergungsvertrages.
8. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
§ 5 Rückritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag muss schriftlich erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der Gast zur Zahlung folgender Stornierungsgebühren verpflichtet:
a. Stornierungen in den Ferienzeiten bis 07 Tage vor Anreise sind kostenfrei
b. Stornierungen bis 3 Tage vor Anreise/Check-in time sind kostenlos.
c. Stornierung inerhalb 3 Tage vor Anreise: erst Nachte des Buchungswertes ohne Frühstück
d. No show | keine Anreise: 100% des Buchungswertes der Reservierung ohne Frühstück
2. Für Gruppen ab 10 Personen gelten folgende Stornierungsgebühren:
a. bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
b. 29 bis 20 Tage vor Anreise: 20% der Buchungssumme
c. 19 bis 11 Tage vor Anreise: 50% der Buchungssumme
d. ab 10 Tage vor Anreise – Anreisedatum: 100% der Buchungssumme ohne Frühstück
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/oder Zerstörung von persönlichen Gegenständen oder des Inventars und der Räumlichkeiten bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Inventar und den Räumlichkeiten bzw. durch Verletzung der Aufsichtspflicht des Gastes.
2. Der Anbieter haftet für den verschuldeten Verlust oder die Beschädigung des in seinen Räumlichkeiten, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten.
3. Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B.: Naturkatastrophen.
4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Schadensersatzpflicht des Anbieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 7 Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Stornogebühren entsprechend der Stornoreglungen fällig.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
2. Leistungs- und Erfüllungsort ist Berlin.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigem unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
Berlin, den 01.10. 2013